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- | Als B wird heute eine typische Kombination und Abgrenzung von Tätigkeiten und Qualifikationen (Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten) bezeichnet, die in der Form spezialisierter, standardisierter, in Rechten und Pflichten fixierter und in Prüfungen nachgewiesener [[k:Kompetenz|Handlungskompetenzen]] ein bestimmtes Muster von [[a:Arbeitskraft]] darstellen, das von einem Individuum erworben und dauerhaft »getragen« werden kann; einen B übt aus, wer gegen Bezahlung selbständig für den <!--[-->[[m:Markt|Markt]]<!--]--> arbeitet oder durch Verkauf seiner Arbeitskraft auf dem [[a:Arbeitsmarkt]] seinen Lebensunterhalt und den seiner Angehörigen erwirbt, indem er in fremdbestimmten, betrieblich organisierten Arbeitszusammenhängen an den wirtschaftlichen [[l:Leistung|Leistungen]] der Gesellschaft mitschafft (vgl. Beck/Brater/Daheim 1980). Dieses gängige Verständnis von B schließt alle gesellschaftlich relevanten Tätigkeiten und Handlungskompetenzen aus, die nicht auf unmittelbaren oder künftigen Erwerb gerichtet sind (z.B. [[h:Hausfrau]]enarbeit, ehrenamtliche Tätigkeiten, politische Arbeit in [[b:Bürgerinitiativen]], Studium) und die in ungeschützten, rechtlich, materiell und sozial ausgehöhlten und sich auflösenden Verhältnissen stattfinden (z.B. dauernd wechselnde Hilfsarbeiten), in denen vor allem Frauen anzutreffen sind. | + | Als B wird heute eine typische Kombination und Abgrenzung von Tätigkeiten und Qualifikationen (Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten) bezeichnet, die in der Form spezialisierter, standardisierter, in Rechten und Pflichten fixierter und in Prüfungen nachgewiesener [[k:Kompetenz|Handlungskompetenzen]] ein bestimmtes Muster von [[a:Arbeitskraft]] darstellen, das von einem Individuum erworben und dauerhaft »getragen« werden kann; einen B übt aus, wer gegen Bezahlung selbständig für den <!--[-->[[m:Markt|Markt]]<!--]--> arbeitet oder durch Verkauf seiner Arbeitskraft auf dem [[a:Arbeitsmarkt]] seinen Lebensunterhalt und den seiner Angehörigen erwirbt, indem er in fremdbestimmten, betrieblich organisierten Arbeitszusammenhängen an den wirtschaftlichen [[l:Leistung|Leistungen]] der Gesellschaft mitschafft (vgl. Beck/Brater/Daheim 1980). Dieses gängige Verständnis von B schließt alle gesellschaftlich relevanten Tätigkeiten und Handlungskompetenzen aus, die nicht auf unmittelbaren oder künftigen Erwerb gerichtet sind (z.B. [[h:Hausfrau|Hausfrauen]]arbeit, ehrenamtliche Tätigkeiten, politische Arbeit in [[b:Bürgerinitiativen]], Studium) und die in ungeschützten, rechtlich, materiell und sozial ausgehöhlten und sich auflösenden Verhältnissen stattfinden (z.B. dauernd wechselnde Hilfsarbeiten), in denen vor allem Frauen anzutreffen sind. |
- | ➫ [[a:Arbeit]], [[a:Arbeitsmarkt]], [[a:Arbeitsteilung]], [[a:Automation]], [[b:Berufsverbot]], [[b:Bildung]], [[f:Facharbeiter]], [[f:Frauenarbeit]], [[g:Gesamtarbeiter]], [[h:Herrschaft]], [[h:hochtechnologische Produktionsweise]], [[k:Kopf und Hand]], Massenarbeiter, Persönlichkeit, Produktionsverhältnisse, Produktionsweise, Produktivkräfte, Technikentwicklung | + | ➫ [[a:Arbeit]], [[a:Arbeitsmarkt]], [[a:Arbeitsteilung]], [[a:Automation]], [[b:Berufsverbot]], [[b:Bildung]], [[f:Facharbeiter]], [[f:Frauenarbeit]], [[g:Gesamtarbeiter]], [[h:Herrschaft]], [[h:hochtechnologische Produktionsweise]], [[k:Kopf und Hand]], Persönlichkeit, Produktionsverhältnisse, Produktionsweise, Produktivkräfte, Technikentwicklung |
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