Job
A: šuġl. – E: job. – F: job. – R: džob. – S: job. – C: gōngzuò, zhíyè 工作, 职业
Thomas Seibert
HKWM 6/II, 2004, Spalten 1665-1672
Das Wort meint im Engl. allgemein die Arbeit, die Beschäftigung oder das Geschäft, die oder das jemand ausübt. Es kann eine oder mehrere Arbeiten meinen, die man gerade zu bewältigen hat (›I’ve several jobs to do today‹), aber auch eine besondere Aufgabe im Sinne einer Pflicht bedeuten (›It’s my job to …‹), den jeweils ausgeübten Beruf und enger noch den Arbeitsplatz, die ›Stelle‹ bezeichnen, die man hat oder nicht hat. ›We’re going to do a job‹ heißt allerdings auch, dass man ›ein Ding drehen‹ wird; ein jobber kann ein ›Schieber‹ sein, auch ein Spekulant, ein Makler, Börsen- oder Effektenhändler; darüber hinaus der willentlich oder unwillentlich nur zeitweilig arbeitende Gelegenheitsarbeiter, der immer wieder jobless, d.h. erwerbs- oder stellen- wenn auch nicht unbedingt arbeitslos ist. Diese Bedeutung wird bes. virulent bei der Verwandlung der Lohnarbeiter klassischen Typs in eine Vielzahl prekär Beschäftigter infolge der kapitalistischen Transformation seit den 1970er Jahren.
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