gesellschaftliche Gerichte

A: maḥākim iǧtimā‛īya. – E: social courts. – F: conseil de prud’hommes, tribunaux sociaux. – R: tovariščeskiie / obščestvennye sudy. – S: tribunales sociales. – C: shehui / gongong fating 社会 / 公共 法庭

Volkmar Schöneburg

HKWM 5, 2001, Spalten 564-573

Der Term bezeichnet eine in staatssozialistischen Ländern etablierte Laienjustiz, die mit der Ahndung strafrechtlicher Bagatelldelikte und der Erledigung einfacher zivilrechtlicher Streitigkeiten betraut war. Sie wurde als Umsetzung des marxistischen Theorems vom ›Absterben des Staates‹ nach der proletarischen Revolution verstanden (…), wobei man sich direkt auf Lenin beziehen konnte, der 1918 forderte, »wir müssen selbst Richter sein. Die Bürger müssen in ihrer Gesamtheit am Gerichtswesen […] teilnehmen.« (…)

Abbau des Staates, Absterben des Staates, Arbeiterkontrolle, Arbeitserziehung, Demokratie, Edukationismus, Elemente der neuen Gesellschaft, Erziehung, Grundrechte, GULag, Halbstaat, Justiz, Klassenjustiz, Kritische Kriminologie, Recht, Rechtsstaat, Rechtssubjekt, Selbstverwaltung, sozialistischer Rechtsstaat, Staat, Staatsmacht, Strafrecht, Umerziehung, Unrecht, Verbrechen, Vergesellschaftung, Volksdemokratie, Volkseigentum

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