Justiz
A: al-ʽadlīya/al-qaḍāʼ. – E: (legal) justice, legal authority. – F: justice, autorité judiciaire. – R: justicija. – S: justicia. – C: sīfǎ 司法
Volkmar Schöneburg
HKWM 6/II, 2004, Spalten 1746-1762
Der Begriff J (von lat. iustitia, Gerechtigkeit) wird insgesamt für die Rechtsprechung als eine der drei staatlichen Gewalten verwendet. Organe der J sind u.a. die Gerichte mit Richtern, die Staatsanwaltschaft und andere Hilfsorgane, auch die J-Ministerien. Wenngleich die Ansicht Ernst Blochs nicht uneingeschränkt gilt, wonach seit alters her jedes Gerichtsgebäude »auf dem Gemeinplatz steht«, »die kleinen Diebe hängt man, die großen lässt man laufen«, und »kein Schwächerer, wenn er sein Recht sucht«, Aussicht habe, »gegen die begüterte Partei zu gewinnen« (…), umschreibt sie doch einen bestehenden Widerspruch zwischen dem Anspruch auf Gerechtigkeit und der Praxis der J als Dimension des Staates.
➫ Abendroth-Schule, Aufklärung, Beamte, Bürgerrechte, Demokratie, Demokratie/Diktatur des Proletariats, Entnazifizierung, feministische Rechtskritik, Folter, Gerechtigkeit, gesellschaftliche Gerichte, Gesellschaftsvertrag, Gewalt, Gewaltenteilung, Grundrechte, GULag, Herrschaft, Hexenverfolgung, Historische Rechtsschule, Ideologietheorie, ideologische Staatsapparate/repressiver Staatsapparat, Illegalität, innere Sicherheit, Inquisition, Juristen-Sozialismus/juristische Weltanschauung, Klassenjustiz, Kommunistenverfolgung, Kritische Kriminologie, Legalität/Legitimität, Menschenrechte, Moskauer Prozesse, Naturrecht, Parteilichkeit, Polizeistaat, Recht, Rechtsstaat, sozialistischer Rechtsstaat, Staat, Staatsmacht, Staatssozialismus, Staatsterrorismus, Stalinismus, Strafe, Terrorismus, Todesstrafe, Überbau, Unrecht, Verbrechen, Verfassung, Volksfeinde, Volkssouveränität, Zwang