Entscheidung
A: qarār. – E: decision. – F: décision. – R: rešenie. – S: decisión. – C: jueding 决定
Friedrich Tomberg
HKWM 3, 1997, Spalten 523-527
Im Zusammenhang mit dem philosophischen Verständnis von Freiheit verweist E auf deren indeterministischen Aspekt. Der Begriff hat daher in der Tradition des Subjektivismus einen ausgezeichneten Ort, vor allem in mannigfachen Spielarten der modernen Lebensphilosophie. Er ist aber auch der marxistischen Freiheitsauffassung inhärent, ohne in der Regel eigens thematisiert zu werden (vgl. aber PhWb).
Wortgeschichtlich leitet sich E ab von Scheiden, ahd. skeidan, mit Bedeutungen wie teilen, trennen, auslegen; altgriech. entspricht dem σχίζειν: schlitzen, spalten, zerreißen, trennen. E steht in der Rechtssphäre vor allem für Urteil, Schiedsspruch, Entschluss, meint also die Festlegung auf das Richtige (durch den Richter), im Meinungsstreit (vgl. ahd. skeidunga) einander gegenüberstehender Parteiungen (Pfeifer 1989). Eine Situation, die auf E zwischen entgegengesetzten Seiten hindrängt bzw. diese E selbst heißt im Altgriech. κρίσις. Aristoteles nennt die Rechts-E κρίσις τοῦ δικαίου (Pol, 1253 a 39). Analogien finden sich auch im religiösen Sprachgebrauch.
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