ehernes Lohngesetz
A: qānūn aǧr ḥadīdī. – E: iron law of wages. – F: loi d’airain des salaires. – R: železnyj zakon zarabotnoj platy. – S: ley de bronce del salario. – C: tie de gongzi guilü 铁的工资规律
Thomas Kuczynski
HKWM 3, 1997, Spalten 55-61
Der Terminus eL findet sich im Werk Ferdinand Lassalles. Bezugnehmend auf sein Offenes Antwortschreiben an das Zentralkomitee (März 1863), vermerkt er in seinem Arbeiterlesebuch: »Der wichtigste Punkt meines Antwortschreibens, das, aus welchem sich alles andere mit Notwendigkeit entwickelt, ist das von mir daselbst aufgestellte Gesetz über den durchschnittlichen Arbeitslohn.« Sodann zitiert er aus dem Schreiben: »Das eherne ökonomische Gesetz, welches unter den heutigen Verhältnissen, unter der Herrschaft von Angebot und Nachfrage nach Arbeit, den Arbeitslohn bestimmt, ist dieses: Dass der durchschnittliche Arbeitslohn immer auf den notwendigen Lebensunterhalt reduziert bleibt, der in einem Volke gewohnheitsmäßig zur Fristung der Existenz und zur Fortpflanzung erforderlich ist. Dies ist der Punkt, um welchen der wirkliche Tageslohn in Pendelschwingungen jederzeit herum gravitiert […]. Er kann sich nicht dauernd über diesen Durchschnitt erheben – denn sonst entstünde durch die leichtere, bessere Lage der Arbeiter eine Vermehrung der Arbeiterbevölkerung und somit des Angebots von Händen, welche den Arbeitslohn wieder auf und unter seinen früheren Stand herabdrücken würde. Der Arbeitslohn kann auch nicht dauernd tief unter diesen notwendigen Lebensunterhalt fallen: Denn dann entstünde Auswanderung, Ehelosigkeit, Enthaltung von der Kindererzeugung und endlich eine durch Elend erzeugte Verminderung der Arbeiterzahl, welche somit das Angebot von Arbeiterhänden verringert und somit den Arbeitslohn wieder zu seinem früheren höheren Stand zurückbringt.« Dieses Gesetz sei »so einstimmig anerkannt von allen Männern der Wissenschaft, seine Gründe sind so einfach und schlagend, dass ich nicht für möglich gehalten hätte, einen Widerspruch hierbei zu erfahren« (GRS 3).
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