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- | G als [[e:Eigentum]] an einem Teil der [[e:Erde|Erd]]oberfläche – Grund und Boden sowie Binnengewässer – beinhaltet, mit diesem materiell und rechtlich, durch Nutzung bzw. Verkauf oder Verpachtung zu verfahren. Die verschiedenen Formen des G wie staatliche, [[g:Genossenschaft|genossenschaftliche]] oder private, ihre Kombinationen, die Größenstruktur sowie politische, soziale und nutzungsbezogene Restriktionen und die mit dem G verbundenen wirtschaftlichen wie politischen Privilegien sind Indikatoren gesellschaftlicher, vor allem ökonomischer [[i:Interesse]]n und <!--[-->[[m:Macht|Macht]]<!--]-->positionen. Deshalb lehnt Marx beim G wie bei allen anderen Eigentumsformen die Definition des Eigentums als eines »unabhängigen Verhältnisses, [...] einer abstrakten oder ewigen [[i:Idee]] [...], als eine Illusion der <!--[-->[[m:Metaphysik|Metaphysik]]<!--]--> oder der Jurisprudenz« ab (//...//). | + | G als [[e:Eigentum]] an einem Teil der [[e:Erde|Erd]]oberfläche – Grund und Boden sowie Binnengewässer – beinhaltet, mit diesem materiell und rechtlich, durch Nutzung bzw. Verkauf oder Verpachtung zu verfahren. Die verschiedenen Formen des G wie staatliche, [[g:Genossenschaft|genossenschaftliche]] oder private, ihre Kombinationen, die Größenstruktur sowie politische, soziale und nutzungsbezogene Restriktionen und die mit dem G verbundenen wirtschaftlichen wie politischen Privilegien sind Indikatoren gesellschaftlicher, vor allem ökonomischer [[i:Interesse|Interessen]] und <!--[-->[[m:Macht|Macht]]<!--]-->positionen. Deshalb lehnt Marx beim G wie bei allen anderen Eigentumsformen die Definition des Eigentums als eines »unabhängigen Verhältnisses, [...] einer abstrakten oder ewigen [[i:Idee]] [...], als eine Illusion der <!--[-->[[m:Metaphysik|Metaphysik]]<!--]--> oder der Jurisprudenz« ab (//...//). |
Gegenüber anderen Formen des Eigentums besitzt G die Besonderheit, dass mit ihm ein Recht auf Aufenthalt (Wohnen) und Nutzung (Nahrungsmittelproduktion, Rohstoffe, Verkehrswege) – mithin auf elementare Grundlagen menschlicher Existenz begründet ist. Diese Grundlagen sind in vorbürgerlichen Gesellschaften mit der unmittelbaren politischen Macht der Grundherrschaft verbunden; im [[k:Kapitalismus]] bilden sie eine Basis des agrikolen Kapitalmonopols. Als »ursprüngliche Quelle allen Reichtums« ist das G hier erst recht »das große Problem geworden, von dessen Lösung die Zukunft der [[a:Arbeiterklasse]] abhängt« (...). | Gegenüber anderen Formen des Eigentums besitzt G die Besonderheit, dass mit ihm ein Recht auf Aufenthalt (Wohnen) und Nutzung (Nahrungsmittelproduktion, Rohstoffe, Verkehrswege) – mithin auf elementare Grundlagen menschlicher Existenz begründet ist. Diese Grundlagen sind in vorbürgerlichen Gesellschaften mit der unmittelbaren politischen Macht der Grundherrschaft verbunden; im [[k:Kapitalismus]] bilden sie eine Basis des agrikolen Kapitalmonopols. Als »ursprüngliche Quelle allen Reichtums« ist das G hier erst recht »das große Problem geworden, von dessen Lösung die Zukunft der [[a:Arbeiterklasse]] abhängt« (...). |