Managerherrschaft
A: sulṭat al-’idāra. – E: managerial rule. – F: domination des managers. – R: gospodstvo menedžerov. – S: dominación de los mánagers. – C: jīnglǐ tǒngzhì 经理统治
Hanns Wienold
HKWM 8/II, 2015, Spalten 1613-1623
Das Theorem der M geht auf Adolf Berle und Gardiner Means (1932) zurück, die in ihrer Analyse des modernen Unternehmens zur These von der systematischen Interessendifferenz zwischen den Spitzenmanagern und den Eigentümern in Aktiengesellschaften (AGs) gelangten. Dies tritt besonders in sog. Publikumsgesellschaften zutage, deren Aktien sich in Streubesitz befinden und deren Aktionäre keine Gegenmacht zu den Vorständen aufbauen können. In solchen Unternehmen kontrolliert das Management weitgehend die Zusammensetzung ihrer Kontrollorgane oder kann das Entstehen einflussreicher Aktienpakete verhindern. Der Idealfall der Managerkontrolle besteht dort, wo innerhalb einer Gruppe von Unternehmen eine Überkreuzverflechtung von jeweils nur geringen Anteilen besteht, wie bei den japanischen keiretsu.
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