Ehe
A: zawāǧ. – E: marriage. – F: mariage. – R: brak, supružestvo. – S: matrimonio. – C: hunyin 婚姻
Barbara Ketelhut
HKWM 3, 1997, Spalten 40-49
Neben der Einehe, als weit verbreiteter ausschließlicher Form der E vor allem in Gesellschaften mit christlicher Tradition, existieren bis heute zusätzlich polygame Formen der E, insbesondere Polygynie (z.B. in einigen moslemischen Gesellschaften, aber auch bei den Mormonen) bzw. seltener Polyandrie (z.B. in Ladakh). Basierte die Einehe zunächst nur auf einem gegenseitigen Versprechen der Eheleute, wurde sie zu einem öffentlichen Vertrag, seit dem frühen Mittelalter zunächst durch die Einmischung der Kirche, seit dem 18. Jh. durch die des Staates (vgl. Marie O. Métral 1981; Michael Schröter 1985). Entsprechend hat sich das Verhältnis von E, Ökonomie, Kirche und Staat laufend verändert.
Ausgehend von der gesellschaftlichen Sanktionierung der Elternbeziehung im Rahmen der menschlichen Fortpflanzung hat die E-Form sich auf die Verbindung von Sexualbeziehung und Lebensgemeinschaft schlechthin ausgedehnt, wie in jüngster Zeit die Tendenz zu gleichgeschlechtlichen E-Verhältnissen zeigt.
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